In weiterer Folge wird die Veranstaltung Pitz Alpine Glacier Trail
mit PAGT abgekürzt.
1. Anwendung – Geltung
Der PAGT ist eine Veranstaltung des Tourismusverband Pitztal, Unterdorf 18, 6473 Wenns. Die aktuellen Änderungen des AGB werden immer auf der Veranstaltungsseite im Internet aktuell gehalten. Sie sind in ihrer, bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung, Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer.
2. Trailstrecken – Charakter
Die unterschiedlichen Streckenverläufe befinden sich im hochalpinen Gelände. Teilweise befinden sich Streckenabschnitte auf über 3.000 m und in schlecht erreichbarem Gelände. Vor allem die P105, P90, P60, P45-Glacier und P45-Rifflsee Bewerbe sind extrem lange und hochalpine Trails. Alle Trails haben einen ausgesprochenen Erlebnischarakter und garantieren ein Abenteuer in den Bergen. Teilnehmer, die an dieser Veranstaltung teilnehmen, sind sich bewusst, dass sie ein größeres Risiko eingehen. Jeder Teilnehmer muss unter anderem Trittsicherheit und Schwindelfrei sein.
3. Leistungen des Veranstalters und die Eigenverantwortung der Teilnehmer
Der Veranstalter stellt den Teilnehmenden folgende Infrastruktur zur Verfügung:
- Markierte Laufstrecke
- Verpflegung (unterwegs und im Ziel)
- Sanitätsdienst und Bergrettung auf der Strecke und um Ziel
- Information während des Rennens über Streckenänderungen aufgrund alpiner Gefahren (Wetterumsturz, usw)
Die Teilnehmer des PAGTs sind sich bewusst, dass diese Veranstaltung sehr hohe Anforderungen an den Teilnehmenden stellt. Mit diesem Wissen erfolgt der Start beim PAGT auf eigene Verantwortung. Dazu gehören die Kenntnisse über den eigenen Gesundheits- und Trainingszustand und die Ausrüstung. Somit sind die Teilnehmer in der Lage den Lauf abzubrechen, sobald dieser zu einem gesundheitlichen Risiko werden zu droht. Den Anweisungen des Veranstalter und seinem bevollmächtigten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Der Veranstalter und sein bevollmächtigtes Personal können jederzeit einen Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen und/oder disqualifizieren. Dies gilt vor allem wenn die eigene Sicherheit oder die der anderen Teilnehmer gefährdet ist. Eine Rückerstattung des Startgeldes ist nicht möglich.
Nachdem diese Veranstaltung in teils unberührter Natur stattfindet, ist das deponieren von Abfällen in der freien Natur verboten. Auch sonst wird ein umweltgerechtes Verhalten vorausgesetzt. Bei gesundheitlichen Problemen oder bei Unfällen von anderen Teilnehmern wird verlangt, dass Erste Hilfe geleistet wird.
4. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das dafür vorgesehene Onlineformular. Der Teilnehmer gilt verbindlich angemeldet, wenn nach erfolgter Onlineanmeldung der Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen beim Veranstaltungskonto eingelangt ist.
Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit von 1.400 Startern fest. Anmeldungen die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.
Bei Nichtantritt eines gemeldeten Teilnehmers, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr oder Zusendung des Startpaketes. Das gleiche gilt, falls ein Teilnehmer vorm Start den Veranstalter informiert, dass er nicht starten wird.
Die Teilnahme ist für minderjährige Personen (unter 18) nicht möglich.
5. Anforderungen und Gesundheit
Für die Teilnahme an dem P105, P90, P60, P45-Glacier und P45-Rifflsee Bewerb sind ein ausgezeichneter Trainingszustand (physischer und psychischer Art) unbedingt notwendig. Weiters muss der Teilnehmer über ein ausgeprägtes Orientierungsvermögen verfügen. Der Veranstalter empfiehlt allen Teilnehmern eine Akklimatisation von mehreren Tagen auf über 1.700 m.
6. Ausrüstung
Im Gebirge können sich die Wetterbedingungen rasch ändern. Ein Temperaturabfall bis unter den Gefrierpunkt mit Schneefall und/oder ein plötzliches Unwetter sind oberhalb von 2.000 m ü. M. jederzeit möglich. Für die unterschiedlichen Bewerbe wird folgende Pflichtausrüstung vorgeschrieben und kontrolliert.